ATLANTIC CARD

Teilnahmebedingungen

••• Mitgliedschaft / Teilnahmebedingungen

Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Es werden keine Beiträge/Gebühren, in welcher Form auch immer, erhoben.

Die Teilnahme beginnt mit dem Besitz der ATLANTIC Card und Bestätigung durch Unterschrift, dass Sie die Bedingungen dieser Mitgliedschaft akzeptieren.

Die ATLANTIC Card (kurz Karte) verbleibt im Eigentum der ATLANTIC Hotels und kann nicht als Kreditkarte genutzt werden.

Die Karte ist nicht übertragbar und muss stets bei Anreise (Check-In) vorgelegt werden.

Firmen oder juristische Personen können keine Mitglieder sein. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich einzelne natürliche Personen, die älter als 18 Jahre sind. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Teilnahme besteht nicht. Die ATLANTIC Hotels können ohne Angaben von Gründen die Teilnahme an der Mitgliedschaft der ATLANTIC Card verweigern.

Adressänderungen sind den ATLANTIC Hotels unter der E-Mail-Adresse card@atlantic-hotels.de umgehend mitzuteilen.

Bei Verlust oder Diebstahl der Karte kontaktieren Sie bitte ebenfalls ATLANTIC Hotels, um eine Ersatzkarte zu erhalten. Diese Karte weist eine neue Mitgliedsnummer auf, das mit einem neuen Mitgliedskonto verknüpft ist. Sämtliche Punkte werden vom alten Mitgliedskonto auf das neue übertragen.

Das Mitglied ist selbst verantwortlich dafür, dass die Karte entsprechend der Vorgaben aus Firmenreiserichtlinien verwendet wird.

Die Vorzüge der Karte sind nur dem Mitglied selbst zugänglich und nicht übertragbar.

Die private Verwendung von Punkten, die während eines Geschäftsaufenthaltes gesammelt wurden, unterliegt den Steuergesetzen. Das Mitglied ist für die korrekte Entrichtung selbst verantwortlich.

Das Mitglied kann das Mitgliedschaftsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich kündigen. Eine Kündigung durch ATLANTIC Hotels ist nur unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich, sofern die Kündigung nicht aus wichtigem Grund fristlos erfolgt. 
Eine fristlose Kündigung durch ATLANTIC Hotels sowie ein Ausschluss von der zukünftigen Teilnahme können zudem aus wichtigem Grund erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegendem Verstoß des Mitglieds gegen die Teilnahmebedingungen, bei wesentlichen Falschangaben, belästigendem oder schädigendem Verhalten gegenüber der ATLANTIC Hotels oder Mitarbeitenden der ATLANTIC Hotels oder Gästen der ATLANTIC Hotels. 
Im Falle der ordentlichen Kündigung durch das Mitglied oder ATLANTIC Hotels behalten die gesammelten Punkte ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Zugang der Kündigung, sofern nicht ein früherer Verfall aufgrund Zeitablaufs eintritt. Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung durch ATLANTIC Hotels verfallen die Punkte mit dem Zugang der Kündigungserklärung beim Mitglied.

ATLANTIC Hotels behält sich das Recht vor, das ATLANTIC Card-Programm als solches jederzeit einzustellen oder durch ein anderes Programm (z.B. mit Änderungen der zu gewährenden Vorteile, der Punktevergabe oder der Punktebasis) zu ersetzen oder Mitgliedschaften ordentlich zu kündigen. Auch auf solche Kündigungen finden die Regelungen des zuvor genannten Absatzes entsprechende Anwendung. Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen werden durch Benachrichtigung in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn ein Mitglied weiterhin seine ATLANTIC Card verwendet oder nicht innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegt. Widerspricht ein Mitglied der Programmänderung, so kann seine Mitgliedschaft zu den Bedingungen der ordentlichen Kündigung beendet werden.

••• Punkte sammeln

Punkte werden für Übernachtungen und Extraumsatz vergeben. Extraumsatz setzt sich ausschließlich aus hoteleigenen Leistungen, wie z.B. Restaurantverzehr, Minibar, PAY-TV, oder Kioskartikel zusammen.

Punkte werden auf nahezu alle Zimmerraten vergeben. Ausdrücklich ausgenommen hiervon sind Gruppenraten, Veranstalterraten und Expedientenraten.

Punkte werden nur auf das vom Mitglied bewohnte Zimmer vergeben, selbst wenn das Mitglied mehrere Zimmer bezahlt.

Punkte werden beim Check-out (Abreise) vergeben. Eine nachträgliche Punktevergabe ist nur bei Vorlage der Hotelrechnung und ab Beginn der Teilnahme am ATLANTIC-Card-Programm möglich. Liegt der Aufenthalt mehr als sechs Monate zurück, können keine Punkte mehr gutgeschrieben werden.

Punkte werden nicht vergeben, wenn mit einem Gutschein bezahlt wird. Ebenso werden keine Punkte für Leistungen vergeben, die nicht vom Hotel bereitgestellt werden.

Punkte werden nur dem Mitglied selbst gutgeschrieben, unabhängig davon wer die Rechnung begleicht.

Die gesammelten Punkte können nicht auf ein anderes Konto transferiert werden.

Mehrere Mitglieder können ihre Punkte nicht summieren.

Werden innerhalb von 36 Monaten nach dem letzten Ereignis keine Punkte gesammelt, verfallen alle bis dato gesammelten Punkte.

Der aktuelle Stand des Punktekontos wird dem Mitglied spätestens vierteljährlich bzw. beim nächsten Aufenthalt in einem ATLANTIC Hotel bei Anreise mitgeteilt. Sollten innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des jeweils aktuellen Punktestandes keinerlei Reklamationen hierzu bei ATLANTIC Hotels eingegangen sein, gilt der Punktestand als akzeptiert.

Das ATLANTIC Congress Hotel Essen, das unique by ATLANTIC Hotels Bremen, das unique by ATLANTIC Hotels Kiel, das LOUIS Hotel, das Severin*s Resort & Spa Sylt, das Landhaus Severin*s Morsum Kliff, das Severin*s Resort & Spa Öschberghof und das Severin*s – The Alpine Retreat nehmen derzeit nicht am Programm teil, somit können dort auch keine Punkte gesammelt werden.

••• Punkte einlösen

Entscheidet sich der Karteninhaber/ das Mitglied für das Einlösen seiner Punkte in Form einer Prämie, wird das Punktekonto entsprechend der geforderten Punktzahl belastet. Die Prämie wird auf Wunsch des Mitglieds in Form eines Gutscheins / Eintrittskarte ausgestellt und per Post zugeschickt. Alternativ ist auch die Hinterlegung an der Rezeption des Hotels des nächsten Aufenthalts möglich.

Die Einlösung der Prämie in Verbindung einer Übernachtung muss im Voraus (per Telefon oder E-Mail) reserviert werden und es muss bei der Reservierung ausdrücklich darauf hingewiesen werden. Die Einlösung der Prämie (z.B. Übernachtung, Upgrade) muss mindestens 7 (sieben) Werktage/ 1 (eine) Woche vor Inanspruchnahme der Prämie dem einlösenden Hotel mitgeteilt werden. Weitere Leistungen für das Restaurant oder für die Bar können auf Nachfrage direkt vor Ort an der Rezeption eingelöst werden.

Die Verfügbarkeit der Prämien kann nach Datum, Saison, Zielort variieren. Einzelne Prämien sind gegebenenfalls zu bestimmten Zeiten nicht verfügbar. Prämien können mit bestimmten Leistungen zu reduzierten Tarifen nicht kombiniert werden.

Kostenfreie Nächte und auch alle anderen Prämien (ausgenommen Prämien für Fremdleistungen, wie z.B. Eintrittskarten) können derzeit in folgenden ATLANTIC Hotels eingelöst werden:

Prämien können direkt bei www.atlantic-hotels.de/atlantic-card/ oder unter der obigen Telefonnummer bzw. per E-Mail card@atlantic-hotels.de bestellt werden. Alle Gutscheinprämien sind ab Ausstellungsdatum 36 Monate gültig. Die Gültigkeit kann nicht verlängert werden.

Prämien können nur vom Karteninhaber/ Mitglied selbst angefordert werden.

••• Einverständniserklärung für den Gebrauch persönlicher Daten

Um das ATLANTIC-Card-PROGRAMM zu pflegen, haben wir Sie um Ihre persönlichen Daten gebeten (Kundendaten). Wir benötigen diese Informationen, damit Sie die Vorteile des Programms genießen können. Es steht Ihnen frei, diese Kundendaten nicht bekannt zu geben. In diesem Fall weisen ATLANTIC Hotels darauf hin, dass eine Mitgliedschaft nicht möglich ist.

Einsicht in die gespeicherten Daten, Änderungswünsche oder Löschanfragen richten Sie bitte an

ATLANTIC Hotels Management GmbH
Ludwig-Roselius-Allee 2
28329 Bremen 

Bei Löschung des kompletten Datensatzes endet die Teilnahme am Programm automatisch.

Sollten ATLANTIC Hotels Änderungen vornehmen, die die Art und Weise betreffen, wie vertraulichen Informationen verarbeitet werden, werden Sie vor Einführung dieser Änderung über die von Ihnen angegebenen Daten kontaktiert, um die notwendige Einwilligung erhalten. Ohne erteilte Einwilligung ist es ATLANTIC Hotels nicht möglich, bestimmte Dienstleistungen im Rahmen des Programms zur Verfügung stellen.

Mit der Unterzeichnung und Übermittlung dieses Antragsformulars an einen Mitarbeitenden der ATLANTIC Hotels geben Sie Ihr Einverständnis zu den o.a. Bedingungen sowie das Verständnis über Auskünfte, die wir Ihnen erteilt haben.

••• Haftungsausschluss

Die Verantwortung des ATLANTIC-CLASSIC-Card-Programms liegt nur in der freien Übernachtung selbst. Andere Maßnahmen und Leistungen liegen nicht im Verantwortungsbereich der ATLANTIC Hotels.

Wenn die Benutzung der Karte durch Ereignisse eingeschränkt ist, die der höheren Gewalt unterliegen, wie Streik, Feuer, Kriegshandlungen und dergleichen, kann ATLANTIC Hotels nicht haftbar gemacht werden. Für Schäden, die Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Einlösung der Prämie entstehen, gilt folgende Haftungsregelung: Ansprüche des Teilnehmenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Gastes aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

••• Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Stand August 2026